HUNDE IM RECHT

HUNDE – EIGENTLICH UNSERE BESTEN FREUNDE

Neben allen Vorzügen, die Hundehaltung mit sich bringt, eröffnen sich hierdurch jedoch auch zahlreiche rechtliche Gesichtspunkte. Im Zusammenleben mit Hunden können Konflikte auf den Rechtsgebieten des Verwaltungs-, des Zivil- und des Strafrechts entstehen.

AUS LEIDENSCHAFT

Seit meiner Jugend bin ich selbst Hundehalterin und verfüge über langjährige Erfahrung in der Mehrhundehaltung. Ich bilde mich aus privatem wie beruflichem Interesse im Bereich der Hundehaltung, des Hundetrainings, der Verhaltensbiologie wie auch in der Kynologie im Allgemeinen fort. Mein Augenmerk liegt insbesondere auf sog. Problemverhalten von Hunden und seinen vielschichtigen Ursachen. Die Kombination aus Leidenschaft zu den Tieren und zum Beruf, verbunden mit dem Fachwissen im Bereich Recht und Hund machen mich zu Ihrer kompetenten Ansprechpartnerin.


Ich widme mich schwerpunktmäßig Vorkommnissen mit Hund im verwaltungsrechtlichen Kontext. Meine Tätigkeit umfasst verwaltungsrechtliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Hundehaltung, auch auf dem Gebiet der Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde des Landes Baden-Württemberg (PolVOgH). Ich bin darauf spezialisiert Hundehalter zu vertreten, bei denen die Einstufung des Hundes als gefährlich geprüft wird bzw. unmittelbar erfolgte. Nach Vorfällen mit Hunden kommen auch andere verwaltungsrechtliche Maßnahmen in Betracht, in denen kompetenter Rechtsrat gefragt ist.


Neben den rein rechtlichen Aspekten in der Betreuung der betroffenen Fälle ist ein fundiertes Verständnis des Verhaltens von Hunden von Bedeutung. Nicht zuletzt kann ich die emotionale Seite bei Konflikten mit Hund nachvollziehen. 

Sie und Ihr Hund benötigen meine Unterstützung? Kontaktieren Sie mich über kontakt@anwaltskanzleirapp.de.

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